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28. August 2024

VfGH – Beschwerde gegen Umwidmung des Weilguni – Areals

FPÖ – Stadtrat Dr. Josef Pitschko stimmte gegen die von der Stadtgemeinde verfasste Gegenschrift zur VfGH – Beschwerde der Anrainer.

Auf dem Areal des ehemaligen Autohauses Weilguni sollen zwei längliche fünf geschoßige Baukörper, die im Erdgeschoß mit einem zentral positionierten Kindergarten für sieben Gruppen verbunden werden, entstehen. Das Projekt sieht etwa 140 Wohnungen vor. Der Kindergarten wird von der Stadtgemeinde zunächst gemietet, später vielleicht gekauft. Der Klosterneuburger Gemeinderat beschloss für die etwa 0,72 ha große Liegenschaft Weidlinger Straße 45 eine Änderung der Flächenwidmung von Bauland- Betriebsgebiet in Bauland-Kerngebiet.

Gegen diese Umwidmung reichten die Anrainer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof ein.  Im Wesentlichen warfen sie der Stadtgemeinde eine Anlasswidmung vor. Der Verfassungsgerichtshof ersuchte nunmehr die Stadtgemeinde Klosterneuburg um Vorlage der Verwaltungsakten und räumte ihr die Möglichkeit zur Erstattung einer Gegenschrift ein. Diese Gegenschrift beschloss der Stadtrat am 21. August 2024 gegen die Stimme von FPÖ – Stadtrat Dr. Josef Pitschko. Der freiheitliche Stadtrat hielt insbesondere den Hinweis der Stadtgemeinde auf das Stadtentwicklungskonzept 2030 und dessen Leitsatz 1 „Klosterneuburg steuert restriktiv die Siedlungsentwicklung“ im Zusammenhang mit der Umwidmung zwecks Errichtung von zwei länglichen fünf geschoßigen Baukörpern und 140 Wohnungen für geradezu lachhaft.

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